Ja, das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Peter Meyer
Themen:
Anspruch
Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Berlin
Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung - Zuschlag, Ausgleich und Co.: Das müssen Sie zur Sonn- und Feiertagsarbeit wissen
19.03.2024
Alle 3 Quellen anzeigen
Melden
Einbetten
Teilen