Bei Folgeschäden ist es tatsächlich fast ausgeschlossen, Ansprüche durchzusetzen.
Roosbeh Karimi
Themen:
Verbraucherschutz
Ratgeber
Arbeitsniederlegung
Arbeitsrecht
Ausstand
Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung - Ausgefallene Reise: Flug- und Bahnstreiks: Wer haftet bei Folgeschäden?
11.03.2024
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