Die Tätermotivation ist nichts dem Strafgesetzbuch Fremdes. Sie ist der Auslegung zugänglich.
Gedeon Wolters
Themen:
1941
211
Bundesgerichtshof
Bundesverfassungsgericht
Freiheitsstrafe
Quelle:
Rheinische Post - Strafen noch aus dem Jahr 1941: Änderung für Mordparagraf gefordert – Nazi-Reste im Strafgesetzbuch?
9.9.2024
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