Man kann deswegen weder abgemahnt noch gekündigt werden.
Ulrich Sittard
Themen:
Erreichbarkeit
Arbeitsrecht
Beruf
Ratgeber
Arbeitszeit
Quellen:
Rheinische Post - Recht auf Freizeit: Wenn am Wochenende die Arbeit ruft
7.3.2024
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