Der Ball liegt jetzt bei der evangelischen Kirche. Wir erachten es als notwendig, über eine grundsätzliche Neukonzipierung nachzudenken. Der Entwurf kann so nicht als Grundlage für den Bebauungsplan gelten. Wir sind gespannt, welche Erkenntnisse der Vorhabenträger sieht, auf Grundlage dieses Entwurfes sehen wir aber keine Möglichkeit, ein Bebauungsleitverfahren freizugeben.
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