Krankheit oder Urlaub gelten nicht als Entschuldigung für ein verspätetes Einreichen der Klage.
Fenimore von Bredow
Themen:
Arbeitnehmer
Aufhebungsverträge
Karriere
Kündigung
Kündigungen
Quelle:
Die Welt - Kündigung wegen Krankheit: Dann lohnt sich eine Klage. Alle Infos
26.05.2021
Melden
Einbetten
Teilen