Vom Prinzip her läuft es so, dass das sozialversicherungspflichtige Entgelt zum Jahresanfang vom Arbeitgeber für das abgelaufene Jahr an die Renten- und Krankenkassen gemeldet werden. Dieses Bruttoentgelt ist ein wichtiger Baustein, aus dem die Rentenbeiträge berechnet und abgeführt werden.