Vom Prinzip her läuft es so, dass das sozialversicherungspflichtige Entgelt zum Jahresanfang vom Arbeitgeber für das abgelaufene Jahr an die Renten- und Krankenkassen gemeldet werden. Dieses Bruttoentgelt ist ein wichtiger Baustein, aus dem die Rentenbeiträge berechnet und abgeführt werden.
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