Aus Sicht der Unternehmen ist die Beschränkung der Verlustverrechnung eigentlich überhaupt nicht begründbar. Wer in guten Zeiten viel für die Finanzierung des Gemeinwesens leistet, darf in konjunkturell schwierigen Phasen nicht allein gelassen werden.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen