Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr. Mit dem Erlass wollen wir nun rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Städte und Gemeinden organisieren deren Umsetzung im Rahmen der Regeln. Anlieger sind selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen.
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