Es kann sein, dass wir in einem vereinfachten Verfahren vorgehen können, aber es kann auch ein Regelverfahren sein. Dann ist die Frage: Braucht es eine Umweltprüfung? Denn das Gericht hat auch den zugrunde liegenden vorherigen B-Plan gekippt. Mit dem wäre davon auszugehen, dass das Gebiet schon lange als Siedlungsraum gilt und wir keine Umweltprüfung brauchen. Man kann etwas vereinfacht sagen: Es gilt damit rechtlich als bereits komplett versiegelt. Da aber auch der alte B-Plan vom Gericht kritisiert wurde, müssen wir hier einiges klären.
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