Leider fehlen der Europäischen Kommission aber effektive Kontrollmöglichkeiten. Erst in drei bis fünf Jahren können in der Regel stichprobenartige Kontrollen gemacht werden. Das ist viel zu spät. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass es keine Pflicht gibt zur zentralen Erfassung von Informationen in einem einheitlichen und interoperablen digitalen Melde- und Kontrollsystem.
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