Die Einführung des Promotionsrechtes an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stellt eine wertvolle und unerlässliche Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Sachsen-Anhalt dar. Wir fördern damit die Chancengleichheit für Graduierte und stärken insbesondere die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.
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