Ohne die sehr schweren Verbrechen hier in irgendeiner Weise zu schmälern, legen wir respektvoll dar, dass die politischen Ziele und Interessen der Gerechtigkeit, die in den Strafzumessungsfaktoren des Abschnitts 3553(a) verkörpert sind, nicht erfordern, dass Caroline ins Gefängnis geschickt wird, und bitten daher um eine nicht inhaftierte Strafe.