Eine solche Einschränkung im nationalen Recht würde vielmehr in der Praxis ein Tor öffnen, dass Unternehmen zunehmend berechtigte Auskunftsinteressen mit Verweis auf diese Regelung abwehren und so den Betroffenen die Wahrnehmung des wichtigen Rechts auf Auskunft zu erschweren.
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