Unser Appell richtet sich in erster Linie an den Eigentümer, also den Bund, der den Weg für eine entsprechende Planung freimachen sollte. Der Bund sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und nicht darauf beharren, dass er das Gelände nur für eine Bebauung als geeignet ansieht. Denn auch der Bund muss seinen Beitrag auf kommunaler Ebene für das sogenannte Grünvolumen leisten.