Vielmehr hat das damit zu tun, dass Hochschulen ein eher geschlossenes System darstellen, die Sichtbarkeit der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt nicht für alle Betroffenen gut ist und sie sich leider nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen kann, um gegen Diskriminierungsvorfälle im Bildungskontext vorzugehen.
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