Einerseits reden wir ja von bestehenden Verträgen. Insofern hat sich am Vertragsinhalt nichts geändert. Außerdem sind für die Gebühren ganz andere Kosten ausschlaggebend. So vor allem die Verwertungsgebühren des Kreises. Die Vereinbarung hat für Bürger also am Ende eigentlich nur eine wahrnehmbare Änderung: Künftig steht in ungeraden Wochen etwas anderes auf dem Müllwagen.