In den Verhandlungen haben wir weitere, inhaltliche Verbesserungen durchsetzen können: Mit einer verlängerten Übergangsfrist von einem Jahr geben wir Unternehmen nun einen realistischen Zeitraum für die Kandidatinnenauswahl. Mittelständische Krankenkassen mit zwei Vorständen erhalten ferner die Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung. Beide Maßnahmen zielen auch darauf, die Akzeptanz für das Gesetz zu verbessern.