Aber Sie wissen, dass das ganze Verfahren in die zweite Instanz geht.
Claus Weselsky
Themen:
GDL
Streik
Bahnverkehrs
Deutsche Bahn
Eisenbahnunternehmens
Quellen:
FreiePresse - Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
08.01.2024
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