Der Verein hat gegenüber dem Sportgericht versichert, Täter identifiziert und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet zu haben. Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängten Geldstrafen als Regressforderung gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien.
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