Der Social-Media-Account wird möglicherweise gesperrt, es droht Kontakt mit der Kriminalpolizei, wenn die Meldung der Anbieter in Deutschland angekommen ist. Wenn der Nutzer das Bild dann immer noch hat, sprich: Kinderpornografie immer noch besitzt oder im schlimmsten Fall sogar weitergeleitet hat, hat er sich möglicherweise auch selbst strafbar gemacht.
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