Jedes Land muss seine Trainingsgelände selbst räumen. (...) Wenn die Deutschen entscheiden, eine oberflächliche Räumung entspricht Deutschem Recht oder Vorgehen, dann wäre das konsistent mit den Vorschriften von ISAF. Jedoch verbleibt Haftung für Umweltschäden von jeglicher verbleibender Kontaminierung, bspw. durch potenzielle Blindgänger im Untergrund, bei Deutschland.
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