Erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, müssen unbedingt beprobt werden. Dadurch wird die zügige Untersuchung auf das ASP-Virus ermöglicht und im positiven Fall (Nachweis) können sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
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