Dass Kunden die Möglichkeit hatten, durch das Scannen eines QR-Codes auf der Verpackung weitere Informationen über die ‚Klimaneutralität‘ der Produkte zu erhalten, änderte daran nichts. Dieses Urteil steht in Einklang mit einer Reihe von Unterlassungsurteilen gegen Unternehmen hinsichtlich der Verwendung des Begriffs ‚klimaneutral‘ beziehungsweise ‚umweltneutral‘.
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