Ja, Arbeitnehmende können verlangen, unrichtige Vorgänge aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Daniel Stach
Themen:
Beruf
Beurteilung
CJAB
Karriere
Leistung
Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung - Wie gut bin ich eigentlich?: Was Sie zu einer Leistungsbewertung im Job wissen müssen
11.7.2024
Melden
Einbetten
Teilen