Dieser besagt, dass der Staat nur nachrangig soziale Aufgaben übernehmen soll. Stattdessen sollen beispielsweise Verbände der Wohlfahrtspflege finanziell unterstützt werden, um diese gesellschaftlichen Aufgaben (Kindertagesstätten, Offene Ganztagsschulen, Sozialberatung, Behindertenhilfe etc.) erfüllen zu können.