Der Flitzer ist darauf aus, den ordnungsgemäßen Ablauf des Spiels zu behindern. Allein das widerrechtliche Betreten des Spielfeldes ist schon eine vorsätzliche Pflichtverletzung, aus der Schadensersatzansprüche entstehen können. Kommt es dann auch noch zu einer Körperverletzung - ob gewollt oder bloß fahrlässig -, wird der Flitzer zivilrechtlich dafür geradestehen müssen.