Wegen Ihrer zahlreichen Zwischenrufe fühlen Sie sich zu Unrecht zur Ordnung gerufen. Seien Sie daran erinnert, dass dem rechtlichen Beistand eines Zeugen selbst kein Rede- oder Antragsrecht zusteht. Schon gar nicht ist es dem rechtlichen Beistand gestattet, ohne Worterteilung Zwischenrufe zu tätigen oder sonst das Wort zu ergreifen. Es ist aber geübte Praxis - auch in diesem Untersuchungsausschuss, auf ausdrückliche Bitte der Zeugin oder des Zeugen dem rechtlichen Beistand das Wort zu erteilen.
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