Mein Argument dagegen ist, dass ich sage, dass unsere Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen und das Grundgesetz, Artikel 6, uns auch die Pflicht gibt, so etwas zu tun, und auch die Möglichkeit gibt, für Kinder eine Ausnahme zuzulassen, um ihnen eben überhaupt zu ermöglichen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen