Es wird gerne behauptet, dass der Regionalplan nach einem Obsiegen der Städte insgesamt außer Kraft gesetzt würde und daher Abgrabungen an jeder Stelle zulässig sein werden. Dies ist natürlich Unsinn, da dann die betreffenden Regelungen des ursprünglichen Gebietsentwicklungsplanes anzuwenden wären. Dies ist gängige Praxis im Planungsrecht.
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