Der heutige Flaggentag erinnert uns an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Dieses Gutachten stellt klar, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung, ernsthafte und zielführende Verhandlungen zur vollständigen nuklearen Abrüstung unter strikter internationaler Kontrolle zu führen.