Die Bundesregierung beschließt wie bei der Kita einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen garantierten Betreuungsplatz, löst damit eine hohe Erwartungshaltung bei den Eltern aus und liefert danach, was die Finanzierung und die rechtliche Ausgestaltung betrifft, ebenso wie die Landesregierung nur Stückwerk ab. Vollkommen zurecht kritisieren der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag NRW dieses Vorgehen in aller Schärfe.