Es geht lediglich darum von 52 Sonntagen künftig an dreien statt bisher an zweien eine Öffnung der Geschäfte zu erlauben. Beschäftigte haben einen rechtlichen Anspruch auf Ausgleich der an dem Tag geleisteten Arbeit. Anders als das klare Statement der Händlerschaft für den weiteren verkaufsoffenen Sonntag ist uns keine einzige Eingabe von Betroffenen oder Beeinträchtigten dagegen bekannt.
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