Mir als Anwalt geht es persönlich auch darum, in diesem Verfahren darauf aufmerksam zu machen, dass das Sendeformat des ZDF Magazins Royale als Mischform des sensiblen Bereiches investigativer (zum Teil auch schlecht recherchierter) Berichterstattung und der quasi unangreifbaren Präsentation von derartigen Inhalten in Satireform für die Betroffenen nicht dem Grundsatz der Fairness entspricht und für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt problematisch ist.
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