Sonst ist nicht zu erklären, weshalb das Amt es in fünf Jahren nicht geschafft hat, notwendige Regeln im Mustervertrag aufzunehmen. Wenn es beihilferechtliche Fragen gibt, weshalb wurden die dann nicht geklärt? Was braucht das Landessportamt noch, um die vom Senat gewollten Klimaschutzanlagen auch auf den städtischen Sportflächen umzusetzen?
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