Wir diskutieren schon seit Jahr und Tag über die Frage der Mindestspeicherfristen – bekannt als Vorratsdatenspeicherung. Hinzu kommt, dass der Bundesnachrichtendienst bei der Aufklärung grundsätzlich keine deutschen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen erfassen darf. Das ist ein großes Handicap.
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