Das heißt: Lediglich fünf Prozent des Gewinns aus dem Aktiengeschäft werden mit Körperschaftsteuer belastet. So müsste ein Privatinvestor, der einen Aktiengewinn in Höhe von 60.000 Euro erzielt, etwa 15.000 Euro Abgeltungssteuer zahlen. Im Vergleich dazu zahlt eine Stiftung bei gleichem Gewinn nur etwa 450 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie vorteilhaft Familienstiftungen als Instrumente der Vermögensverwaltung und Vermögensoptimierung tatsächlich sind.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen