Aber natürlich stammt das Grundgesetz im Grundsatz aus dem Jahren 1948/49. Es ist immer wieder mal geändert worden, aber der Grundzuschnitt ist inzwischen 75 Jahre alt. Und wir können sehr glücklich sein, dass zentraler Hüter dieses Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht ist, das sich immer wieder auch dem Fortschreiben dieses Grundgesetzes für die veränderten Zeiten verschrieben hat.