Deutschland hat mit seiner frühen Ratifikation des Zusatzprotokolls zu dessen schnellem Inkrafttreten vor zehn Jahren beigetragen und damit deutlich gemacht, den Zugang für Kinder zu Beschwerdeverfahren stärken zu wollen. Gleichzeitig aber hat Deutschland versäumt, die weiteren Vorgaben aus dem Protokoll umzusetzen und die im Individualbeschwerdeverfahren verankerte Chance, die Kinderrechte im deutschen Justizsystem grundsätzlich zu stärken, zu nutzen. Es ist an der Zeit den innerstaatlichen Rechtsweg kindgerecht auszugestalten - und das unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen