Dort müssen alle Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Rüstungsexporten eindeutig festgeschrieben sein. Die Einhaltung der Regeln muss außerdem per Verbandsklagerecht gerichtlich überprüft werden können. Nur so können die Menschen in den Empfängerländern geschützt werden. In anderen Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Italien und Südafrika gibt es diese juristischen Kontrollmöglichkeiten schon lange. Der Maßstab der Rüstungsexportpolitik muss immer die Vermeidung von Leid sein.
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