Denn nur bei explizit für Tiere zugelassenen Tierarzneimitteln ist belegt, dass sie für diese gut wirken und verträglich sind. Pharmazeutische Unternehmen müssen in wissenschaftlichen Studien ein positives Verhältnis von Nutzen und Risiko nachweisen. Erst dann werden die Arzneimittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Tiere zugelassen.