Kaufen Tierhalterinnen und Tierhalter ein nicht verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel in der Apotheke, in der Drogerie oder in der Zoohandlung sollten sie unbedingt darauf achten, dass die Substanz für die jeweilige Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen ist. So gibt es beispielsweise auch nicht apothekenpflichtige, sondern freiverkäufliche Tierarzneimittel für Zier- und Singvögel, Zierfische, Terrarien-Tiere und Kleinnager in Tier- und Zoohandlungen oder in Drogerie- und Supermärkten. Achten Sie in jedem Fall auf die richtige Anwendung und folgen Sie den Anweisungen der Packungsbeilage. Gleiches gilt natürlich auch für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Tierarzneimittel.
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