Wenn dem so wäre, hätte es die Entscheidung aus Bayern nicht gegeben. Statt eine klare rechtliche Grundlage für den behördlichen Einsatz von Drohnen zu schaffen, versteckt sich die Landesregierung hinter der Behauptung, dass die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung und das bestehende Polizeigesetz ausreichen würden, was falsch ist.
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