Als Club hat man im Kontext der Fan-Proteste nach jedem Spiel Aufforderungen erhalten, zu den Spielunterbrechungen Stellung zu nehmen. Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen.