Wohnen zum Beispiel die Eltern des Verkäufers noch im Haus, übernimmt der Käufer das Wohnungsrecht.
Holger Schiller
Themen:
Ratgeber
Grundbuch
Immobilien
Bundesgerichtshof
CJAB
Quellen:
N-Tv - Grundbuch: Diese Eintragungen sollten Sie unbedingt kennen
26.2.2024
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