Die Einführung der Bezahlkarte wird landesrechtlich geregelt. Wenn der Zugang zu Bargeld weiterhin ermöglicht wird und sichergestellt werden kann, dass das Bezahlsystem nicht zu Diskriminierungen oder Stigmatisierungen führt, befürworten wir die Bezahlkarte, da so Behörden entlastet werden. Oftmals ist es Menschen im Asylantragsverfahren noch nicht möglich, ein eigenes Konto zu eröffnen, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Barauszahlungen in den Verwaltungen bergen ein Risiko und erfordern einen hohen personellen Aufwand. Mit der Bezahlkarte können Leistungen bargeldlos und ohne die Notwendigkeit eines eigenen Kontos übertragen werden, zudem ist kontaktlose Bezahlung im Einzelhandel mittlerweile üblich. Daher kann die Bezahlkarte nicht mit den stigmatisierenden Gutscheinen verglichen werden, mit denen Geflüchtete früher ihre Einkäufe bezahlen mussten.
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