Eine solche Änderung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen statthaft.
Jutta Hartmann
Themen:
Abrechnung
Abrechnungszeitraums
Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenverordnung
Quelle:
Rheinische Post - Nebenkosten: Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen
30.12.2023
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