Eins ist klar: Es darf und wird keine Vorabprüfung der Kunst durch die Geschäftsführung oder Gremien geben. Bei Beiträgen, die sich als antisemitisch herausstellen oder andere Inhalte zeigen, die in den Bereich der gruppenspezifischen Menschlichkeit weisen, haben wir aber die Möglichkeit des unmittelbaren Dialogs, der Kontextualisierung und - aber das nur im Rahmen der strafrechtlichen Relevanz - Werke im Extremfall auch gegen den Willen der Künstlerischen Leitung aus der Ausstellung zu nehmen.
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