Wir sind mit unseren Einwänden durchgedrungen. Unsere wichtigste Argumentation war, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen darf und die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten muss. Das sieht das Bundesverfassungsgericht genauso.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen