Zum einen kann man sich natürlich bei der Krankenkasse ordentlich informieren, das hielt ich noch immer für die schlaueste Gelegenheit. Zum anderen muss der Arbeitgeber Ihnen Auskunft geben und natürlich, so Sie in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten, selbstverständlich auch der Betriebsrat.
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